Markt Regenstauf - Landkreis Regensburg
Baulandprogramm
Bauen im Regensburger Land
Durch die Brille - Auf der Suche nach Bauland
Baureife Grundstücke in Regenstauf [...weiter]
Baulandbroschüre

Organisationstyp Baulandprogramm


Baulandprogramm des Marktes Regenstauf

1. Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Kauf eines gemeindlichen Baugrundstücks
- im Baugebiet "Grasiger Weg III",
- im Baugebiet "Tratäcker",
- im Baugebiet "Sitzhoffeld",
- im Baugebiet "Unterspitzackerweg" und
- im Baugebiet "Grafenwinn"
zur Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum. 
Die Zahl der Grundstücke, die mit Hilfe des Programms verkauft werden können, ist im Baugebiet "Grasiger Weg III" auf 50 und im Baugebiet "Unterspitzackerweg" auf sieben beschränkt.

2. Zuwendungsempfänger
- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften mit mindestens einen minderjährigen Kind (leiblich oder Adoptivkind)
- Ehepaare oder Lebensgemeinschaften ohne Kinder
- Alleinerziehende mit mindestens einem leiblichen Kind
- Alleinstehende

3. Förderung
Der Gesamtkaufpreis beträgt
- im Baugebiet "Grasiger Weg III", Grundstücke an der Telemannstraße 180 €/m²,
- im Baugebiet "Grasiger Weg III", Grundstücke im Änderungsbereich 3 des Änderungsbebauungsplanes (Toskana-Häuser) 210 €/m²,
- im Baugebiet "Grasiger Weg III", übrige Grundstücke 195 €/m²,
- im Baugebiet "Tratäcker" 130 €/m²,
- im Baugebiet "Sitzhoffeld" 130 €/m²,
- im Baugebiet "Unterspitzackerweg" 120 €/m²,
- im Baugebiet "Grafenwinn" 85 €/m²
und umfasst, den Grundstückspreis, die Ablöse des Erschließungsbeitrages, den Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 4 BGS-WAS, den Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungsanlage unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 4 BGS-EWS und die anteiligen Kosten der Grundstücksvermessung.

Der Gesamtkaufpreis ist zu 50 % innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist zehn Jahre tilgungsfrei und ist anschließend in zehn gleichbleibenden Jahresraten jeweils zum 1. Januar des Tilgungsjahres zu zahlen.
Für jedes Kind, das am dem ersten Tilgungstermin vorausgegangenen 1. Oktober mit Hauptwohnung gemeldet ist und für das zu diesem Termin Anspruch auf das gesetzliche Kindergeld besteht, wird jede Tilgungsrate um 500 € verringert. Die Anrechnung derartiger Verringerungsbeträge ist auf die Gesamthöhe der jeweiligen Tilgungsrate begrenzt.

4. Weitere Bedingungen
Das geförderte Grundstück muss innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Einfamilienwohnhaus bezugsfertig bebaut sein.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, das geförderte Grundstück für mindestens 20 Jahre für seine Hauptwohnung zu nutzen und in seinem Eigentum zu halten (Selbstnutzung).
Die gewerbliche Nutzung des geförderten Grundstücks ist ausgeschlossen.

5. Sicherheiten
Der Zuwendungsempfänger muss ein gesichertes Finanzierungskonzept vorlegen. Der Restbetrag ist mit einer auf dem Grundstück lastenden Grundschuld oder Hypothek abzusichern.

6. Vorzeitige Ablösung
Der Zuwendungsempfänger kann den Restbetrag vorzeitig ablösen. Er wird dann mit Wirkung für die Zukunft von seinen Verpflichtungen frei.

7. Nachforderung
Werden die Bestimmungen des Programms nicht eingehalten, wird der noch offen stehende Restbetrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer Nachforderungsmitteilung zur Zahlung fällig.
Zinsen in Höhe von 6 % je Jahr werden erhoben, soweit
- das Grundstück nicht rechtzeitig bezugsfertig bebaut wird,
- die Selbstnutzung nach einer Zeit von weniger als fünf Jahren aufgegeben oder nicht begonnen wird oder
- zur Erlangung der Vergünstigung gegenüber dem Markt Regenstauf unrichtige Angaben gemacht werden.
Dies gilt auch im Falle der vorzeitigen Ablösung nach Nr. 6.

8. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung besteht nicht.

9. Zeitraum
Das Programm ist bis zum 31.12.2013 befristet.


Merkblätter
  • Baulandprogramm Markt Regenstauf

  • Ansprechpartner Gebäude/Zimmernr. Telefon e-mail
    Christiane Zaus
    Ansprechpartnerin
    28, EG 09402 / 509 - 28 E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

    AnschriftMarkt Regenstauf

    Bahnhofstr. 15
    93128 Regenstauf
    Telefon 09402 / 509 - 0
    Fax 09402 / 509 - 50
    Internet www.regenstauf.de
    E-Mail markt@regenstauf.de
    Öffnungszeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr
    Freitag 08.00 - 12.00 Uhr